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Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen sämtliche Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines freien Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen (zB: Preise, Kunden, Märkte etc.) zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor oder in Form von Ausnutzung oder Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eines einzelnen Marktteilnehmers gegenüber anderen Marktteilnehmern. 
Amtsmissbrauch und Korruption →
Hier geht es um das Thema Anbieten und Gewähren von Vorteilen (zB. Bargeld, Geschenke, Einladungen, etc.), um Entscheidungen Anderer zu beeinflussen (Bestechung, aktive Korruption) bzw. Fordern oder Annehmen von Vorteilen (Bestechlichkeit, passive Korruption). Der Teilnehmerkreis von Korruptionsfällen erfasst dabei einerseits Beamte, Amtsträger bzw. Beliehene, sowie Unternehmer bzw sonstige Dritte.